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Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029
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Schulversuch „Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Leistungserhebungen an beruflichen Schulen sowie alternative Leistungserhebungen an Beruflichen Oberschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Juli 2026, Az. VII.7-BS9641.0/13/2

(BayMBl. Nr. 300)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Leistungserhebungen an beruflichen Schulen sowie alternative Leistungserhebungen an Beruflichen Oberschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen“ vom 9. Juli 2026 (BayMBl. Nr. 300)