Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

1.   Ziele und Inhalt des Schulversuchs

Mit dem Schulversuch sollen bisher nicht in den Schulordnungen der beruflichen Schulen verankerte Formen der Leistungserhebung in der Praxis erprobt und die Bedingungen des Einsatzes von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz (KI) im Rahmen von schulischen Leistungserhebungen konkretisiert werden.