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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenSchulversuch „Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Leistungserhebungen an beruflichen Schulen sowie alternative Leistungserhebungen an Beruflichen Oberschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen“
  • 1. Ziele und Inhalt des Schulversuchs
  • 2. Anzuwendende Vorschriften
  • Bereich erweitern3. Teilnahme am Schulversuch
  • Bereich erweitern4. Begriffsbestimmung und Grundsätze
  • Bereich erweitern5. Verwendung von KI-Anwendungen in Leistungsnachweisen
  • Bereich erweitern6. Besondere Bestimmungen für Berufliche Oberschulen
  • Bereich erweitern7. Besondere Bestimmungen für Wirtschaftsschulen
  • 8. Besondere Bestimmungen für Berufsschulen
  • 9. Nachtermine und Ersatzleistungen
  • 10. Dokumentation und Aufbewahrung
  • 11. Evaluation
  • 12. Laufzeit des Schulversuchs
  • 13. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029
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11.   Evaluation

1Der Schulversuch wird evaluiert. 2Die teilnehmenden Schulen verpflichten sich, an der Evaluation mitzuwirken und die dazu erforderlichen Auskünfte unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erteilen.
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