Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

9.   Nachtermine und Ersatzleistungen

1Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen an der Teilnahme an der alternativen Leistungserhebung verhindert, legt die Lehrkraft fest, ob der Nachtermin im gleichen Leistungsformat durchgeführt wird oder ob eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen ist. 2Diese kann auch als schriftliche oder mündliche Prüfung durchgeführt werden.