Inhalt
9.
Nachtermine und Ersatzleistungen
1Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen an der Teilnahme an der alternativen Leistungserhebung verhindert, legt die Lehrkraft fest, ob der Nachtermin im gleichen Leistungsformat durchgeführt wird oder ob eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen ist. 2Diese kann auch als schriftliche oder mündliche Prüfung durchgeführt werden.