Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

2.   Anzuwendende Vorschriften

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG),
die Schulordnung für schulübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO),
die Schulordnung für Berufsschulen in Bayern (BSO),
die Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOBOSO) sowie
die Schulordnung für die Wirtschaftsschule in Bayern (WSO).