Inhalt
2.
Anzuwendende Vorschriften
Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
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das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG),
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die Schulordnung für schulübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO),
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die Schulordnung für Berufsschulen in Bayern (BSO),
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die Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOBOSO) sowie
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die Schulordnung für die Wirtschaftsschule in Bayern (WSO).