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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBudgetierung der Leistungen für den notwendigen Schulaufwand an privaten Förderschulen und an privaten Schulen für Kranke
  • 1. Geltungsbereich
  • 2. Umfang der Budgetierung
  • Bereich erweitern3. Besonderheiten zu einzelnen Kostengruppen
  • 4. Antrag
  • Bereich erweitern5. Festlegung der Höhe des Budgets
  • 6. Nachverhandlungen
  • 7. Budgetreste
  • 8. Nachweis der Verwendung
  • 9. Prüfung des einfachen Verwendungsnachweises durch die Regierung
  • 10. Rückforderung von Mitteln
  • 11. Übergangsregelung
  • 12. Inkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019
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4. Antrag

Die Schulträger haben bis spätestens 30. Juni die Zuweisung des Budgets für das kommende Haushaltsjahr unter Darlegung des erwarteten Mittelbedarfs bzw. des Voranschlags zu beantragen.
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