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2230.7.1-K
Budgetierung der Leistungen für den notwendigen Schulaufwand an privaten Förderschulen und an privaten Schulen für Kranke
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. August 2019, Az. III.7-BH4705/5/34
(BayMBl. Nr. 315)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Budgetierung der Leistungen für den notwendigen Schulaufwand an privaten Förderschulen und an privaten Schulen für Kranke vom 1. August 2019 (BayMBl. Nr. 315)
1Die Spitzabrechnung des Schulaufwands wird mit Ausnahme der Baukosten für Schulen, die an der verbesserten Förderung nach Art. 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) teilnehmen, durch das Budgetierungsverfahren ersetzt. 2Die Besonderheiten der einzelnen Förderschulen und Schulen für Kranke können durch die Budgetierung berücksichtigt werden. 3Das Budget sollte möglichst viele Kostengruppen umfassen und wird dem Schulträger zur eigenständigen Bewirtschaftung zugewiesen. 4Mit der Budgetierung soll ein Anreiz zu wirtschaftlichem Verhalten gegeben werden.