Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 29.06.2023
4.
Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Zielgruppe

1Die Zielgruppe umfasst mindestens 18-jährige dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sowie Personen, die im Besitz einer Beschäftigungsduldung nach § 60d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) sind. 2Als dauerhaft bleibeberechtigt gelten auch Ausländerinnen und Ausländer, die als Asylberechtigte (Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 AufenthG), Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 Alternative 1 AufenthG) oder subsidiär Schutzberechtigte (Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 Alternative 2 AufenthG) anerkannt worden sind oder denen nach §§ 22, 23 oder 25 Abs. 3 AufenthG erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist.

4.2 Standorte

1Die Projekte sollen an verschiedenen Standorten in Bayern durchgeführt werden. 2Hierbei soll eine gleichmäßige Verteilung der Angebotskulisse auf die einzelnen Regierungsbezirke erreicht werden.

4.3 Teilnehmerliste

1Der Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich verpflichtet, für jedes durchgeführte Angebot oder Modul eine Teilnehmerliste zu führen, die Vorname, Name und Unterschrift der Teilnehmerinnen und Teilnehmer enthält. 2Des Weiteren hat der Zuwendungsempfänger die Zugehörigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Zielgruppe (vergleiche Nr. 4.1) zu überprüfen und in der Teilnehmerliste zu vermerken (zum Beispiel durch den Satz „Berechtigung wurde geprüft“).