Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 29.06.2023
10.
Antrags- und Bewilligungsverfahren

10.1 Bewilligungszeitraum

1Der Bewilligungszeitraum wird durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen des Zuwendungsbescheides festgelegt. 2Der Bewilligungs- und Förderzeitraum liegt in der Regel innerhalb eines Kalender- und Haushaltsjahres (1. Januar bis 31. Dezember).

10.2 Antragsverfahren

1Eine Zuwendung nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie kann nur gewährt werden, wenn der interessierte Zuwendungsempfänger zuvor einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt hat. 2Der Antrag ist online über das BayernPortal (https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/2417896974222) einzureichen. 3Daneben besteht die Möglichkeit, den Antrag schriftlich und per E-Mail bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 – Integration und Förderung, Ausgleichsamt, Marienstr. 21, 90402 Nürnberg, SG15.Integration@reg-mfr.bayern.de, einzureichen und diesen per E-Mail nachrichtlich an das Staatsministerium, Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de, zu übermitteln. 4Dem Antrag ist neben dem Projektkonzept ein Ausgaben- und Finanzierungsplan beizufügen. 5Dieser ist verbindlich und dient der Ermittlung zuwendungsfähiger und nicht zuwendungsfähiger Ausgaben. 6Entsprechende Formulare werden dem Zuwendungsempfänger auf der Homepage des Staatsministeriums zur Verfügung gestellt. 7Die Antragstellung soll in der Regel zwei Monate vor dem Projektbeginn erfolgen. 8Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (VV Nr. 1.2 zu Art. 44 BayHO). 9Der Antrag muss darüber hinaus eine Erklärung enthalten, dass mit der Maßnahme nicht begonnen worden ist (VV Nr. 3.2.1 zu Art. 44 BayHO). 10Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen haben (VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO). 11Vorbereitungen (zum Beispiel Teilnehmerakquise) gelten nicht als Maßnahmebeginn.

10.3 Meldepflichten

1Während des gesamten Projektzeitraums sind die Meldepflichten gemäß Nr. 5 ANBest-P zu beachten. 2Sollte die Projektumsetzung vor Ort von der bewilligten Planung abweichen, so hat der Zuwendungsempfänger dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich per E-Mail anzuzeigen, sobald die Abweichungen konkret absehbar sind. 3Dies gilt auch bei Abweichungen vom Ausgaben- und Finanzierungsplan und bei Änderungen im Personalbestand.

10.4 Auszahlung

1Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung erfolgt nach Maßgabe der Nr. 1.4 ANBest-P. 2Die Anträge sind unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Auszahlungsantragsformulare zu erstellen. 3Die Regierung von Mittelfranken kann während des Projektzeitraums jederzeit einen Nachweis bereits getätigter und zuwendungsfähiger Ausgaben durch Vorlage einer Belegliste und Ausgabenerklärung verlangen, sowie eine (auch unangemeldete) Vor-Ort-Kontrolle durchführen.