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2176-I Förderrichtlinie Werteprojekte Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 29. Juni 2023, Az. G2-6720-1-215 (BayMBl. Nr. 336)
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Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art der Förderung
6. Zuwendungsfähige Ausgaben
7. Höhe der Zuwendung, Eigenanteil
8. Mehrfachförderung
9. Vergabe von Aufträgen
10. Antrags- und Bewilligungsverfahren
11. Verwendungsnachweis
12. Prüfung durch Bewilligungsbehörde
13. Energie-Härtefallhilfen im Rahmen des Bayerischen Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur
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Abschnitt 2: Projektbezogene besondere Regelungen
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Abschnitt 3: Geltungszeitraum der Richtlinie
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 29.06.2023
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3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.