Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 29.06.2023
2.
Gegenstand der Förderung
1Gefördert wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung. 2Hierunter fallen unter anderem Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. 3Die Angebote sollen sowohl die Wissensvermittlung als auch praktische Beteiligungsformen umfassen.