Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 29.06.2023
1.
Zweck der Förderung
1Gelingende Integration ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Zusammenleben in Bayern. 2Neben der deutschen Sprache und der Integration in Ausbildung und Arbeit ist die Wertevermittlung ein wesentlicher Faktor der Integration. 3Ein Grundkonsens gemeinsamer Werte sowie gegenseitiger Respekt und Toleranz sind dabei von besonderer Bedeutung. 4Der Freistaat Bayern fördert daher die Durchführung vielfältiger Angebote zur Wertevermittlung. 5Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näherzubringen und verständlich zu machen, um sich besser im Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. 6Die Wertevermittlung umfasst dabei die Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung wie Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz, die Stärkung der Akzeptanz dieser grundlegenden Werte und Regeln sowie die Vermittlung von Wissen über unsere Kultur. 7Durch interkulturelle und interreligiöse Begegnungen und Austausch soll gegenseitiges Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander gestärkt werden. 8Gleichzeitig wird mit der Förderung bezweckt, Neuzugewanderten mit praktischen Hilfen das Ankommen in der Gesellschaft zu erleichtern und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Partizipation aufzuzeigen. 9Zur Unterstützung des Erlernens der deutschen Sprache sollen die Werteprojekte in deutscher Sprache durchgeführt werden.