Inhalt

KatSZR
Text gilt ab: 01.03.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

9. Auszahlung

1Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt erst nach der Prüfung des Verwendungsnachweises. 2Die notwendigen Mittel werden den Regierungen auf Anforderung aus dem Sonderinvestitionsprogramm Katastrophenschutz Bayern 2030 zugewiesen.