Inhalt

KatSZR
Text gilt ab: 01.03.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien – KatSZR) vom 22. Oktober 2013 (AllMBl. S. 443) tritt mit Ablauf des 31. Mai 2022 außer Kraft; sie bleibt jedoch für alle vor dem 1. Juni 2022 begonnenen Maßnahmen anwendbar.