Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms Katastrophenschutz Bayern 2030 ist der Kauf folgender Katastrophenschutzausrüstung mit überregionaler Bedeutung für besondere Gefahrenlagen:
- a)
Einsatzleitwagen (ELW) und Abrollbehälter (AB) für die Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) und für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL) oder in Ausnahmefällen, wenn die Erforderlichkeit schlüssig anhand gegebener besonderer Gefahrenpotenziale dargelegt wird, ein Einsatzleitwagen ELW 2 oder ein Abrollbehälter ELW 2 sowie als ergänzende Beschaffung eine Satellitenanlage (besondere Zuwendungsvoraussetzungen siehe Nr. 4.5.1),
- b)
Schnelleinsatz- und Mehrzweckzelte für die ÖEL und für die UG-ÖEL sowie als ergänzende Beschaffung ein Zeltheizgerät (besondere Zuwendungsvoraussetzungen siehe Nr. 4.5.2),
- c)
AB Besprechung für die ÖEL und für die UG-ÖEL (besondere Zuwendungsvoraussetzungen siehe Nr. 4.5.3),
- d)
Mehrzweckboote (MZB) zur Ölwehr (besondere Zuwendungsvoraussetzungen siehe Nr. 4.5.4),
- e)
mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen sowie als ergänzende Beschaffung eine Transportbox (besondere Zuwendungsvoraussetzungen siehe Nr. 4.5.5),
- f)
Sandsackabfüllanlagen (besondere Zuwendungsvoraussetzungen siehe Nr. 4.5.6),
- g)
Ölwehrausstattung (besondere Zuwendungsvoraussetzungen siehe Nr. 4.5.7),
- h)
ELW für die Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (UG-SanEL) (besondere Zuwendungsvoraussetzungen siehe Nr. 4.5.8),
- i)
Ersatzbeschaffung der unter den Buchst. a bis h genannten Fördergegenstände.