Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
2131-B Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 23. Oktober 2024, Az. 36-4607.1-6-1 (BayMBl. Nr. 524 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
Bereich erweitern
Teil 1: Allgemeine Förderbestimmungen
Bereich reduzieren
Teil 2: Besondere Förderbestimmungen
8. Vorbereitung der Erneuerung
9. Erwerb von Grundstücken und Bodenordnung
10. Umzug von Bewohnern, Verlagerung oder Änderung von Betrieben
11. Freilegung von Grundstücken
12. Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen
13. Modernisierung und Instandsetzung
14. Neubebauung und Ersatzbauten
15. Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
16. Sonstige Ordnungs- und Baumaßnahmen
17. Kommunale Förderprogramme und Fonds
18. Sonstige Vergütungen
Bereich erweitern
Teil 3: Förderverfahren
Bereich erweitern
Teil 4: Übergangs- und Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
StBauFR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 23.10.2024
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Teil 2: Besondere Förderbestimmungen
8. Vorbereitung der Erneuerung
9. Erwerb von Grundstücken und Bodenordnung
10. Umzug von Bewohnern, Verlagerung oder Änderung von Betrieben
11. Freilegung von Grundstücken
12. Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen
13. Modernisierung und Instandsetzung
14. Neubebauung und Ersatzbauten
15. Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
16. Sonstige Ordnungs- und Baumaßnahmen
17. Kommunale Förderprogramme und Fonds
18. Sonstige Vergütungen