Inhalt

StBauFR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 23.10.2024
11.
Freilegung von Grundstücken

11.1 Förderfähige Ausgaben

1Zu den förderfähigen Ausgaben der Freilegung gehören die notwendigen Maßnahmen, mit denen die bauliche oder sonstige Nutzung von Grundstücken vorbereitet wird. 2Im Übrigen können Entschädigungen oder Wertverluste gefördert werden, die die Gemeinde für die Beseitigung baulicher Anlagen zu übernehmen hat.

11.2 Beitrag zur Klimaanpassung

Die Größe der klimawirksam verbesserten Fläche ist der Förderstelle mitzuteilen.