Inhalt
5.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderung setzt voraus, dass
- a)
ein zustimmender Beschluss des jeweiligen Kollegialorgans, zum Beispiel des Gemeinderats, der Verbandsversammlung, des Verwaltungsrats oder der Gesellschafterversammlung, bezüglich der geplanten Maßnahme vorliegt,
- b)
die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns bei der Planung des Projekts beteiligt wurde und eine Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme abgegeben hat und
- c)
der Zuwendungsempfänger sich verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheides mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen; wenn und soweit die Einhaltung dieser Frist zu besonderen Härten führt, kann auf Antrag einer Fristverlängerung zugestimmt werden.