Inhalt

KoFöR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

5.   Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung setzt voraus, dass
a)
ein zustimmender Beschluss des jeweiligen Kollegialorgans, zum Beispiel des Gemeinderats, der Verbandsversammlung, des Verwaltungsrats oder der Gesellschafterversammlung, bezüglich der geplanten Maßnahme vorliegt,
b)
die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns bei der Planung des Projekts beteiligt wurde und eine Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme abgegeben hat und
c)
der Zuwendungsempfänger sich verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheides mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen; wenn und soweit die Einhaltung dieser Frist zu besonderen Härten führt, kann auf Antrag einer Fristverlängerung zugestimmt werden.