Inhalt

KoFöR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

9.   Antragstellung

1Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde schriftlich oder elektronisch unter Verwendung des dafür bereitgestellten Formblattes mit den dort aufgeführten Anlagen einzureichen. 2Dem unterschriebenen Antrag sind beizufügen:
a)
eine Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zum Vorhaben,
b)
sofern die Herabsetzung des Eigenanteils gemäß Nr. 6.3 Satz 3 beantragt wird, Angaben zu den finanziellen Verhältnissen nach Muster 2a oder 2b zu Art. 44 BayHO,
c)
eine Versicherung des Zuwendungsempfängers, dass dieser den Eigenanteil finanzieren kann,
d)
gegebenenfalls eine „De-minimis“-Erklärung und
e)
gegebenenfalls eine Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen.
3Dem Antrag sind zudem eine detaillierte Projektbeschreibung, in der die Hintergründe und Ziele sowie die Bedeutung der Maßnahme für die wohnortnahe ärztliche Versorgung dargelegt werden, sowie ein Ausgaben- und Finanzierungsplan beizufügen.