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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie über die Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Fördergebiete
4. Zuwendungsempfänger
5. Zuwendungsvoraussetzungen
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6. Art und Umfang der Zuwendung
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7. Sonstige Bestimmungen
8. Bewilligungsbehörde
9. Antragstellung
10. Bewilligung und Auszahlung
11. Nachweis der Verwendung
12. Rückzahlung
13. Prüfungsrecht
14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
KoFöR
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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13.
Prüfungsrecht
Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist berechtigt, bei den Empfängern der Zuwendung Prüfungen im Sinn des Art. 91 BayHO durchzuführen.