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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie über die Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Fördergebiete
4. Zuwendungsempfänger
5. Zuwendungsvoraussetzungen
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6. Art und Umfang der Zuwendung
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7. Sonstige Bestimmungen
8. Bewilligungsbehörde
9. Antragstellung
10. Bewilligung und Auszahlung
11. Nachweis der Verwendung
12. Rückzahlung
13. Prüfungsrecht
14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
KoFöR
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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14.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.