Inhalt
10.
Bewilligung und Auszahlung
1Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge und erlässt Zuwendungsbescheide. 2Sofern dem Antrag nicht entsprochen werden kann, ergeht ein Ablehnungsbescheid. 3Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf gesonderten Antrag.