Inhalt
3.
Fördergebiete
Fördergebiete sind der ländliche Raum im Sinn von Nr. 2.2.1 (Z) in Verbindung mit Anhang 2 der Anlage zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sowie die Räume mit besonderem Handlungsbedarf im Sinn von Nr. 2.2.3 (Z) in Verbindung mit Anhang 2 der Anlage zur Verordnung über das LEP.