Inhalt

HebNpR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

6.   Antragstellung, Verwendungsnachweis

1Der Zuwendungsantrag ist gleichzeitig Auszahlungsantrag und Verwendungsbestätigung (im Folgenden: „Antrag“). 2Der Antrag ist einzureichen beim Landesamt für Pflege (im Folgenden: Bewilligungsbehörde) mit dem auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde bereitgestellten Formblatt. 3Dem Antrag sind beizufügen:
a)
ein Identitätsnachweis,
b)
ein Nachweis über die Erlaubnis nach § 5 HebG,
c)
ein Nachweis über die Gründung einer Niederlassung in Bayern durch Nachweis über die Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt nach Art. 10 Abs. 3 GDG,
d)
eine Erklärung, dass entsprechende Ausgaben in Höhe von mindestens 5 600 Euro entstanden sind,
e)
eine „De-minimis“-Erklärung,
f)
eine Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen und
g)
eine Erklärung gemäß der Nr. 5 Buchst. a, c und d des Musters 4a zu Art. 44 BayHO.
4Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Gründung der Niederlassung zu stellen. 5Verspätet eingegangene Anträge sind abzulehnen.