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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie über die Förderung der Niederlassung freiberuflicher Hebammen
1. Zweck der Niederlassungsprämie
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
6. Antragstellung, Verwendungsnachweis
7. Prüfung, Auszahlung
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8. Nebenbestimmungen
9. Erfolgskontrolle
10. Kommunikation
11. Übergangsregelung
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
HebNpR
Text gilt ab: 30.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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12.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.