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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie über die Förderung der Niederlassung freiberuflicher Hebammen
1. Zweck der Niederlassungsprämie
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
6. Antragstellung, Verwendungsnachweis
7. Prüfung, Auszahlung
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8. Nebenbestimmungen
9. Erfolgskontrolle
10. Kommunikation
11. Übergangsregelung
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
HebNpR
Text gilt ab: 30.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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7.
Prüfung, Auszahlung
1
Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge, erlässt die Förderbescheide und zahlt die Förderbeträge aus.
2
Sofern dem Antrag nicht entsprochen werden kann, wird dies den Antragstellern ebenfalls schriftlich mitgeteilt.