Inhalt

HebNpR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

7.   Prüfung, Auszahlung

1Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge, erlässt die Förderbescheide und zahlt die Förderbeträge aus. 2Sofern dem Antrag nicht entsprochen werden kann, wird dies den Antragstellern ebenfalls schriftlich mitgeteilt.