Inhalt
5.
Art und Umfang der Förderung
5.1
Art und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als Projektförderung in Höhe von bis zu einmalig 5 000 Euro gewährt.
5.2
Zuwendungsfähige Ausgaben
1Zuwendungsfähig sind die im Zusammenhang mit der Niederlassung im Freistaat stehenden Ausgaben. 2Anstelle der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Ausgaben werden hierfür folgende Kostenpauschalen angesetzt:
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Mehrbedarf für Vorauszahlung der Berufshaftpflichtprämie
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Bei Niederlassung erstmalig zu entrichtende Versicherungsbeiträge
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Mehrbedarf für Büromanagement
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Mehrbedarf für Erstausstattung
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Mehrbedarf für Räumlichkeiten
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Mehrbedarf für Marketing
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Mehrbedarf für Beratungsleistungen, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskosten
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Mehrbedarf für Mobilität
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Mehrbedarf für Fortbildungsleistungen vor Wiedereinstieg.
3Der Gesamtbetrag der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt insgesamt 5 600 Euro.
5.3
Mehrfachförderung
Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn die Hebamme für denselben Zweck Zahlungen aus anderen Mitteln des Freistaates Bayern, eines anderen Landes, des Bundes, der EU oder anderer ausländischer Staaten erhält.