Inhalt

FöR-TH
Text gilt ab: 16.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

14.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 16. November 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinie zur Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime und Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen (FörderRL Tierheime – FöR-TH) vom 27. September 2022 (BayMBl. Nr. 588) tritt mit Ablauf des 15. November 2023 außer Kraft. 3Vorhaben, die auf Grundlage der FöR-TH vom 18. Juli 2019 bewilligt wurden, werden noch auf Grundlage der Bestimmungen der FöR-TH vom 18. Juli 2019 geprüft und abgewickelt. 4Vorhaben, die auf Grundlage der FöR-TH vom 27. September 2022 bewilligt wurden, werden noch auf Grundlage der Bestimmungen der FöR‑TH vom 27. September 2022 geprüft und abgewickelt.