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FöR-TH
Text gilt ab: 16.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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2091.2-U

Richtlinie zur Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen
(Förderrichtlinie Tierheime – FöR-TH)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 25. Oktober 2023, Az. 45-G8735-2023/15-60

(BayMBl. Nr. 545, 2024 Nr. 3)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinie zur Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen (Förderrichtlinie Tierheime – FöR-TH) vom 25. Oktober 2023 (BayMBl. Nr. 545, 2024 Nr. 3)

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV-BayHO), Zuwendungen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, für Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen mit Geräten und Materialien, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, für Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime und zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.