Inhalt

FöR-TH
Text gilt ab: 16.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

2.   Gegenstand der Förderung

2.1   Bau- und Sanierungsvorhaben

1Gefördert werden Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen in Bayern, die der Verbesserung der Unterbringungssituation der Heimtiere dienen. 2Diese umfassen:
Neu-, An-, Aus- und Umbauten, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen und energetischen Funktionalität und
bauliche Maßnahmen zur Schaffung, zum Ausbau und zur Verbesserung von Quarantäneplätzen in Tierheimen.

2.2   Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung

1Gefördert werden Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen mit Geräten und Materialien, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind. 2Hierunter fallen technische Geräte und Materialien, die für die Unterbringung, Versorgung und Pflege der Heimtiere erforderlich sind, jedoch keine Verbrauchsmaterialien oder Tierarzneimittel.

2.3   Vermittlungstätigkeit der Tierheime für Heimtiere an Privathaushalte

Gefördert werden laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime in Bayern.

2.4   Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen

Gefördert werden Vorhaben zur Eindämmung der Vermehrung herrenloser Hauskatzen in Bayern durch Kastration.