Inhalt

FöR-TH
Text gilt ab: 16.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

9.   Auszahlungsantrag

1Auszahlungen erfolgen grundsätzlich nach Vorlage des Verwendungsnachweises. 2Bei Vorhaben nach Nr. 2.1 können Auszahlungen nach dem Fortschritt des Bau- oder Sanierungsvorhabens geleistet werden. 3Auszahlungsanträge sind mit dem Formblatt „Auszahlungsantrag“ (abrufbar über das Internet im Bayernportal oder auf der Homepage der Regierung von Oberfranken jeweils unter der Leistung „Tierheim; Beantragung einer Förderung“) bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.