Inhalt
16.
Zu § 38 FachV-SozVerw (Ziel, Aufbau und Dauer des Studiums)
16.1
1Ziel des Studiums ist die ganzheitliche Qualifizierung der Nachwuchskraft. 2Das auf wissenschaftlicher Basis zu vermittelnde Fachwissen umfasst auch für die spätere Tätigkeit relevantes Allgemein- beziehungsweise Querschnittswissen. 3Gegenstand der Ausbildung ist darüber hinaus die Förderung von Schlüsselqualifikationen. 4Damit soll dem Anforderungsprofil an die Nachwuchskräfte sowie dem modernen Selbstverständnis der Verwaltung als wirtschaftlich, effizient, bürgernah, bürgerfreundlich und dem Dienstleistungsgedanken verbunden Rechnung getragen werden. 5Das duale Studium soll auch die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung berücksichtigen.
16.2
Die zeitliche Lage der Studienabschnitte wird jeweils vom Fachbereich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium festgelegt.
16.3
1Werden im Rahmen des dualen Studiums Exkursionen angeboten, so ist die Teilnahme für die Nachwuchskräfte verpflichtend. 2In begründeten Fällen kann während des Fachstudiums die Leitung des Fachbereichs oder während der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte die jeweilige Ausbildungsleitung die Nachwuchskraft von der Teilnahme entbinden.
16.4
1Die Nachwuchskräfte können ergänzend auch anderen Stellen als der Hochschule oder den Ausbildungsbehörden zu Ausbildungszwecken zugewiesen werden, insbesondere können bis zu drei Monate bei einer geeigneten Stelle im Ausland abgeleistet werden, sofern dies der Ausbildung insgesamt förderlich ist. 2Hierfür muss sich die jeweilige Nachwuchskraft bis dahin durch deutlich über dem Durchschnitt liegende Leistungen hervortun. 3Dabei sollen die vorliegenden Zeugnisse mindestens die Gesamtnote „gut“ aufweisen; Ausnahmen davon bestimmt das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Fachbereich. 4Maximal die Hälfte der Dauer einer solchen ergänzenden Ausbildungszuweisung darf während der Zeiten des fachtheoretischen Studiums stattfinden, der Rest soll auf Zeiten des berufspraktischen Studiums entfallen. 5Etwaiger verpasster Unterrichtsstoff ist im Selbststudium nachzuarbeiten und fehlende Leistungsnachweise sind zeitnah in geeigneter Weise nachzuholen.