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2038.3.10-A Richtlinien für die Ausbildung in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung (ARSozVerw) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25. September 2024, Az. A5/0601-1/11 (BayMBl. Nr. 494 )
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Zu Teil 2 Abschnitt 2 FachV-SozVerw(Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene)
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Zu Teil 3 Abschnitt 1 FachV-SozVerw(Gemeinsame Vorschriften)
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Zu Teil 3 Abschnitt 2 FachV-SozVerw(Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene)
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Zu Teil 3 Abschnitt 3 FachV-SozVerw(Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene)
26. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
ARSozVerw
Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 25.09.2024
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Anlagen
Anlage 1: Lehrgangszeugnis
Anlage 2: Beschäftigungsnachweis
Anlage 3: Stationszeugnis
Anlage 4: Jahreszeugnis
Anlage 5a: Studienabschnittszeugnis I
Anlage 5b: Studienabschnittszeugnis II
Anlage 5c: Studienabschnittszeugnis III
Anlage 6: Abschnittszeugnis