Inhalt

ARSozVerw
Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 25.09.2024
26.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift

26.1

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2024 in Kraft. 2Die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für die Ausbildung in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung (ARSozVerw) vom 12. August 2015 (AllMBl. S. 504), die durch Bekanntmachung vom 4. August 2016 (AllMBl. S. 1679) geändert worden ist, treten mit Ablauf des 31. Oktober 2024 außer Kraft.

26.2

Diese Bekanntmachung gilt nicht für die Ausbildungs- und Studienjahrgänge mit Beginn vor dem 1. September 2023; insofern gelten die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für die Ausbildung in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung (ARSozVerw) vom 12. August 2015 (AllMBl. S. 504), die durch Bekanntmachung vom 4. August 2016 (AllMBl. S. 1679) geändert worden ist, in der bis zum Ablauf des 31. Oktober 2024 geltenden Fassung fort.