Inhalt

Text gilt ab: 05.09.2023
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2035-K

Rahmendienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung von digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen (gemäß Abschnitt 7, Anlage 2 zu § 46 BaySchO)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. Januar 2021, Az. I.8-BS4400.27/165/280

(BayMBl. Nr. 69)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Rahmendienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung von digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen (gemäß Abschnitt 7, Anlage 2 zu § 46 BaySchO) vom 8. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 69), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. September 2023 (BayMBl. Nr. 455) geändert worden ist

1Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: das Staatsministerium) und der Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: der Hauptpersonalrat) sind sich einig, dass die aktuellen Anforderungen in Schule und Unterricht den Einsatz von modernen digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen einschließlich dienstlicher E‑Mail‑Postfächer für Lehrkräfte erfordern und die entsprechende Ausstattung des Kollegiums voraussetzen.
2Ziel dieser Vereinbarung bei Einführung und Anwendung derartiger digitaler Werkzeuge ist es, eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange von Beschäftigten zu verhindern und die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zu wahren. 3Das Staatsministerium und der Hauptpersonalrat schließen daher folgende Dienstvereinbarung: