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Rahmendienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung von digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen (gemäß Abschnitt 7, Anlage 2 zu § 46 BaySchO)
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1. Gegenstand und Geltungsbereich
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2. Zweck des Einsatzes von digitalen Kommunikations‑ und Kollaborationswerkzeugen
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3. Verarbeitung personenbezogener Daten
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4. Rechte der Beschäftigten, Schulungen für Beschäftigte
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5. Leistungs‑ und Verhaltenskontrolle
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6. Protokollierung, Durchführung von Kontrollen und Auswertung der Protokoll‑ und Inhaltsdaten
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7. Abwesenheitsassistent, Weiterleitung, Datenzugriff bei längerer Nichterreichbarkeit
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8. Geheimnisträger
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9. Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO
10. Rechte der Personalvertretungen
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11. Weiterentwicklung des Verfahrens und künftige Zusammenarbeit
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12. Inkrafttreten, Geltungsdauer
[Schlussformel]
Anlagenverzeichnis:
Inhalt
Text gilt ab: 05.09.2023
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München, den 1. Dezember 2020
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Hauptpersonalrat beim Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Gerd Nitschke
Vorsitzender