Inhalt

Text gilt ab: 08.04.2021
Fassung: 24.03.2021
4.
Einschätzung während der Probezeit (Art. 55 Abs. 1, 3 LlbG; Abschnitt 3 Nr. 10.1 VV-BeamtR)

4.1

Der Einschätzung während der Probezeit ist das Muster der Anlage B zugrunde zu legen.

4.2

1Die Einschätzung während der Probezeit beschränkt sich auf die Feststellung, ob der Beamte bzw. die Beamtin voraussichtlich geeignet ist. 2Maßstab der Einschätzung dabei sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. 3Die Dokumentation erfolgt ausschließlich verbal, eine Bewertung einzelner Beurteilungskriterien wird nicht vorgenommen.

4.3

Kommt eine Kürzung der Probezeit nach Art. 36 Abs. 1 bzw. Art. 53 Satz 1 LlbG in Betracht, ist dies in der Einschätzung zu vermerken.

4.4

Bestehen Zweifel an dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit, so sind diese und die Möglichkeiten der Abhilfe deutlich herauszustellen.