Inhalt

Text gilt ab: 08.04.2021
Fassung: 24.03.2021
8.
Aktualisierung der periodischen Beurteilung (Art. 56 Abs. 4 Satz 2 LlbG; Abschnitt 3 Nr. 9 VV-BeamtR)
Es wird auf Abschnitt 3 Nr. 9 VV-BeamtR verwiesen, soweit diese Richtlinien keine abweichende Regelung enthalten.