Inhalt
1.1
1Für die dienstlichen Beurteilungen sind die Beurteilungsbogen, die diesen Richtlinien als Anlagen beigefügt sind, zu verwenden. 2Es sind bestimmt
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Anlage A : für die periodische Beurteilung, Zwischenbeurteilung, Anlassbeurteilung, für den Beurteilungsbeitrag, für die fiktive Laufbahnnachzeichnung bei Verwaltungsbeamten und -beamtinnen
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Anlage B : für die Einschätzung während der Probezeit (bei allen Beamten und Beamtinnen)
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Anlage C : für die Probezeitbeurteilung (bei allen Beamten und Beamtinnen)
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Anlage D : für die gesonderte Leistungsfeststellung bei Verwaltungsbeamten und -beamtinnen
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Anlage E : für die periodische Beurteilung, Zwischenbeurteilung, Anlassbeurteilung, für den Beurteilungsbeitrag, für die fiktive Laufbahnnachzeichnung bei Lehrern und Lehrerinnen
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Anlage F : für die gesonderte Leistungsfeststellung bei Lehrern und Lehrerinnen
1.2
Es ist darauf zu achten, dass in dem für die verschiedenen Beurteilungsanlässe zu verwendenden Beurteilungsbogen nach Anlage A und nach Anlage E die Verwendung als periodische Beurteilung, als Zwischenbeurteilung, als Anlassbeurteilung, als Beurteilungsbeitrag oder als fiktive Laufbahnnachzeichnung gekennzeichnet wird.