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2012.1-I Dienstvorschrift für die Einrichtung und Benutzung von Gewahrsamsräumen der Bayerischen Polizei (Gewahrsamsvollzugsordnung der Polizei – GVOPol) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 12. Januar 2022, Az. C5-2781-1-11 (BayMBl. Nr. 185)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2 Gewahrsams- und Kurzzeitverwahrräume
5. Lage, Beschaffenheit und Einrichtung
6. Temperatur
7. Beleuchtung
8. Reinigung und Lüftung
9. Regelmäßige Überprüfung
10. Inanspruchnahme anderer Gewahrsamsräume
11. Sachbeschädigung
12. Kurzzeitverwahrraum im Wachbereich
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Teil 3 Aufnahme von Personen
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Teil 4 Unterbringung
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Teil 5 Verkehr mit der Außenwelt
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Teil 6 Kosten
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Teil 7 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
GVOPol
Text gilt ab: 01.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2032
Fassung: 12.01.2022
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Teil 2
Gewahrsams- und Kurzzeitverwahrräume
5. Lage, Beschaffenheit und Einrichtung
6. Temperatur
7. Beleuchtung
8. Reinigung und Lüftung
9. Regelmäßige Überprüfung
10. Inanspruchnahme anderer Gewahrsamsräume
11. Sachbeschädigung
12. Kurzzeitverwahrraum im Wachbereich