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2012.1-I Dienstvorschrift für die Einrichtung und Benutzung von Gewahrsamsräumen der Bayerischen Polizei (Gewahrsamsvollzugsordnung der Polizei – GVOPol) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 12. Januar 2022, Az. C5-2781-1-11 (BayMBl. Nr. 185)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2 Gewahrsams- und Kurzzeitverwahrräume
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Teil 3 Aufnahme von Personen
13. Einlieferung
14. Gewahrsamstauglichkeit
15. Aufnahme verschmutzter Verwahrter
16. Aufnahme von Personen mit psychischen Störungen, sonstigen Verhaltensauffälligkeiten oder mit gefährlichen und leicht übertragbaren Krankheiten
17. Durchsuchung und Sicherstellung
18. Aufnahmenachweis
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Teil 4 Unterbringung
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Teil 5 Verkehr mit der Außenwelt
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Teil 6 Kosten
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Teil 7 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
GVOPol
Text gilt ab: 01.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2032
Fassung: 12.01.2022
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Teil 3
Aufnahme von Personen
13. Einlieferung
14. Gewahrsamstauglichkeit
15. Aufnahme verschmutzter Verwahrter
16. Aufnahme von Personen mit psychischen Störungen, sonstigen Verhaltensauffälligkeiten oder mit gefährlichen und leicht übertragbaren Krankheiten
17. Durchsuchung und Sicherstellung
18. Aufnahmenachweis