Inhalt

GVOPol
Text gilt ab: 01.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2032
Fassung: 12.01.2022
6.
Temperatur
Es dürfen nur solche Gewahrsamsräume belegt werden, in denen eine angemessene Temperatur herrscht, die sich an der vorherrschenden Witterung und Tageszeit orientiert.