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Inhaltsverzeichnis
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Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Freistaates, der Bayerischen Staatsforsten und bestimmter Universitätskliniken Bayerns
1. Begriffsbestimmungen
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2. Regelungsgegenstand
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3. Ziele
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4. Teilnahmeberechtigung
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5. Zuständigkeit und Verfahren
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6. Umsetzung von JobBike Bayern
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7. Pflichten
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8. Sicherheitsbelehrung
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9. Leistungsumfang
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10. Regelungen für Störfälle
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11. Steuerliche Behandlung
12. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
BayJBBek
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2029
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12.
Schlussbestimmungen
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2024 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2029 außer Kraft.