Inhalt

BayJBBek
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2029

3.   Ziele

3.1  

1Ziel der Leasingnehmer ist es, der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz gerecht zu werden und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vorgaben einer klimaneutralen Verwaltung zu erreichen. 2Zudem soll der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr erhöht und ein Beitrag zur nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität geleistet werden.

3.2  

1Weiterhin soll die Gesundheit der Beschäftigten der Leasingnehmer gefördert und so die Attraktivität der Leasingnehmer als Dienstherr oder Arbeitgeber erhalten werden. 2Diese Zielsetzungen können durch JobBike Bayern als attraktives Angebot des Dienstherrn oder Arbeitgebers erreicht werden.