Inhalt

BayJBBek
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2029

6.   Umsetzung von JobBike Bayern

6.1  

1Die Leasingnehmer haben den Dienstleister und den Leasinggeber mit der Umsetzung von JobBike Bayern beauftragt. 2Der Dienstleister arbeitet seinerseits mit Kooperationspartnern zusammen. 3Die Beschäftigten wählen im Zuge des Bestellprozesses unter Einbindung der Onlineplattform des Dienstleisters aus dem Angebot der Kooperationspartner ein beliebiges Fahrrad im Preissegment zwischen 750 Euro und 7 000 Euro aus. 4Maßgeblich ist der von dem jeweiligen Kooperationspartner angebotene Kaufpreis in Euro brutto, sodass auch Rabatte und eventuell weitere Vergünstigungen berücksichtigt werden können. 5Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich Umsatzsteuer (UVP) ist hingegen für die steuerliche Berücksichtigung (vergleiche Nr. 11) heranzuziehen.

6.2  

1Im Rahmen des Bestellprozesses schließt der jeweilige Leasingnehmer mit dem Leasinggeber einen Einzelleasingvertrag über das von dem oder der Beschäftigten ausgewählte Fahrrad. 2Weiterhin schließt der jeweilige Leasingnehmer mit dem oder der jeweiligen Beschäftigten einen Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrag (Anlage) über das ausgewählte Fahrrad. 3Auf der Grundlage dieses Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages erfolgt dann die Bereitstellung und Rückgabe des jeweiligen Fahrrads gegebenenfalls mitsamt leasingfähigem Zubehör an die jeweiligen Beschäftigten durch den Kooperationspartner des Dienstleisters. 4Der gesamte Bestell- und Abwicklungsprozess ist dem Informationsblatt auf dem nur für die Beschäftigten einsehbaren Portal jobbike-bayern.de „Bestell- und Abwicklungsprozess“ zu entnehmen. 5Der oder die Beschäftigte ist von dem jeweiligen Leasingnehmer bevollmächtigt und dazu verpflichtet, das Fahrrad auf Mängel zu untersuchen und im Fall der Mängelfreiheit die Übergabe durchzuführen.

6.3  

Jedem oder jeder Beschäftigten wird für die Dauer eines Überlassungszeitraums jeweils nur ein Fahrrad überlassen.

6.4  

1Mit dem Fahrrad kann auch fest mit dem Fahrrad verbundenes leasingfähiges Zubehör geleast werden. 2Das zur Auswahl stehende leasingfähige Zubehör ist dem Informationsblatt auf dem nur für die Beschäftigten einsehbaren Portal jobbike-bayern.de „Leasingfähiges Zubehör JobBike Bayern“ zu entnehmen. 3Das leasingfähige Zubehör wird mit der Umwandlungsrate abgegolten.

6.5  

1Mit Bereitstellung des Fahrrads wird eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die auch eine Mobilitätsgarantie enthält. 2Einzelheiten zu den Versicherungsleistungen sind dem Informationsblatt auf dem nur für die Beschäftigten einsehbaren Portal jobbike-bayern.de „Versicherung und Mobilitätsgarantie“ zu entnehmen. 3Die Versicherungsleistungen sind mit der Umwandlungsrate abgegolten.

6.6  

1Bei Eintritt eines Störfalls greift das Störfallmanagement des Leasinggebers, um die Leasingnehmer von den wirtschaftlichen Folgen des jeweiligen Störfalls freizuhalten. 2Die Leistungen des Störfallmanagements sind mit Zahlung der Gesamtleasingrate der jeweiligen Leasingnehmer an den Leasinggeber abgegolten.

6.7  

1Mit Abschluss des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages werden die Beschäftigten zur jährlichen Inspektion und Wartung des Fahrrads entsprechend der Sachverständigenprüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 (UVV-Prüfung) bei einem Kooperationspartner verpflichtet. 2Diese Serviceleistungen sind mit der Umwandlungsrate abgegolten. 3Einzelheiten sind dem Informationsblatt auf dem nur für die Beschäftigten einsehbaren Portal jobbike-bayern.de „Inspektion und Wartung“ zu entnehmen.