Inhalt

BayJBBek
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2029

5.   Zuständigkeit und Verfahren

5.1  

1Sämtliche Leasingnehmer werden vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vertreten. 2Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist für alle grundsätzlichen Fragen betreffend die Rahmenvereinbarungen mit dem Leasinggeber und dem Dienstleister zuständig.

5.2  

1Das Landesamt für Finanzen (Landesamt) ist für die Entlohnung der Beschäftigten und damit für die Entgeltumwandlung sowie die Vergütung des Auftragnehmers in Form der Gesamtleasingraten zuständig und vertritt in diesen Belangen zentral die Leasingnehmer als Arbeitgeber und Dienstherr. 2Das Landesamt ist insofern für die technische Umsetzung, den Bestellvorgang, die Entgeltumwandlung, die Erfüllung der Zahlungspflichten der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber, die standardisierte Abwicklung der Störfälle gemäß Nr. 10 sowie die Prüfung und den Vollzug von rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages zuständig. 3Im Bedarfsfall, insbesondere bei der Prüfung und dem Vollzug von rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen den Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrag in Fällen von besonderer Bedeutung, stimmt sich das Landesamt mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ab. 4Die Zuständigkeit für die gerichtliche Vertretung des Freistaates gemäß der Vertretungsverordnung bleibt davon unberührt. 5Die Versicherungsleistungen werden hingegen unmittelbar zwischen den Beschäftigten und dem Leasinggeber beziehungsweise Dienstleister abgewickelt.

5.3  

1Der Zugang für die Beschäftigten zu JobBike Bayern und insbesondere zur Auslösung des Bestellprozesses erfolgt über das Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ des Freistaates Bayern mit anschließender Einbindung in die Onlineplattform des Dienstleisters für alle weiteren Schritte nach Nr. 6. 2Sämtliche Verfahrensschritte, einschließlich des Abschlusses des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages, erfolgen ausschließlich elektronisch über das Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ des Freistaates Bayern in Verbindung mit der Onlineplattform des Dienstleisters.