Inhalt

BayJBBek
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2029

8.   Sicherheitsbelehrung

8.1  

Es wird dringend empfohlen, bei Fahrten mit dem überlassenen Fahrrad einen geeigneten Schutzhelm und bei Dunkelheit reflektierende Bekleidung zu tragen.

8.2  

Das überlassene Fahrrad ist im Straßenverkehr nur in einem verkehrssicheren Zustand zu nutzen und muss hierfür die dafür notwendigen Voraussetzungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen.

8.3  

Die Fahrradnutzung unter Einwirkung von Rauschmitteln außerhalb der gesetzlich beziehungsweise behördlich zugelassenen Grenzen ist verboten.