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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren1301-I Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern (Bayerische Verschlusssachenanweisung – BayVSA) Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 9. Dezember 2025, Az. B II 2 – G 31/22-1 (BayMBl. Nr. 571 )
  • Bereich erweiternAbschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
  • Bereich erweiternAbschnitt 2: Geheimschutzorganisation
  • Bereich erweiternAbschnitt 3: Geheimschutzdokumentation
  • Bereich erweiternAbschnitt 4: Einstufung und Befristung
  • Bereich erweiternAbschnitt 5: Handhabung von Verschlusssachen
  • Bereich reduzierenAbschnitt 6: Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
  • 31. Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
  • Bereich erweiternAbschnitt 7: Materielle und technische Maßnahmen
  • Bereich erweiternAbschnitt 8: Einsatz von Informationstechnik
  • Bereich erweiternAbschnitt 9: Kryptopersonal und Handhabung von Kryptomitteln
  • Bereich erweiternAbschnitt 10: Aufrechterhaltung des Geheimschutzes
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

BayVSA
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 09.12.2025
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31.
Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
Für die Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland gelten die Regelungen der §§ 34 bis 37 VSA entsprechend.
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