Inhalt
37.1
VS-Registraturen sollen, sofern vorhanden, in Sicherheitsbereichen eingerichtet werden.
37.2
1Außerhalb von Sicherheitsbereichen sind sie zu bewachen oder durch eine Alarmanlage technisch zu sichern. 2In beiden Fällen ist sicherzustellen, dass Unbefugte am Zutritt gehindert werden und dass ein Eindringen Unbefugter erkannt und hilfeleistenden Stellen gemeldet wird.