Inhalt

BayVSA
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 09.12.2025
41.
Abnahmen und Wiederholungsprüfungen

41.1

Dienststellen weisen die ordnungsgemäße Funktion und Ausführung von technischen Mitteln zur Sicherung von Verschlusssachen, von abhörgeschützten und abhörsicheren Räumen sowie die Einhaltung der Anforderungen der jeweiligen Technischen Leitlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik durch Abnahmeprüfungen des Landesamtes für Verfassungsschutz und entsprechende Prüfprotokolle nach.

41.2

Das Landesamt für Verfassungsschutz ist über anstehende Prüfungen nach Nr. 41.1 rechtzeitig zu unterrichten.

41.3

Nach wesentlichen Änderungen oder wenn eine Beeinträchtigung der Wirksamkeit, zum Beispiel durch Abnutzung oder Verschleiß, zu erwarten ist, sind die Überprüfungen zu wiederholen.